{"id":1035,"date":"2019-10-21T14:55:55","date_gmt":"2019-10-21T14:55:55","guid":{"rendered":"http:\/\/der-homberger.de\/?page_id=1035"},"modified":"2019-10-22T10:05:10","modified_gmt":"2019-10-22T10:05:10","slug":"unsere-allgemeinen-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/der-homberger.de\/?page_id=1035","title":{"rendered":"Unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p><a href=\"https:\/\/der-homberger.de\/wp-content\/uploads\/Allgemeine-Gesch\u00e4ftsbedingungen-f\u00fcr-den-Mietomnibusverkehr.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Unsere AGB &#8211; pdf<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Mietomnibusverkehr (AGB-Mietomnibus)<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 1 Angebot und Vertragsabschluss<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Angebote des Busunternehmens sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, freibleibend.<\/li>\n<li>Der Besteller kann seinen Auftrag schriftlich, in elektronischer Form oder m\u00fcndlich erteilen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder in elektronischer Form abgegebenen Best\u00e4tigung des Auftrages durch das Busunternehmen zustande, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Weicht der Inhalt der Best\u00e4tigung von dem des Auftrages ab, kommt der Vertrag auf der Grundlage der Best\u00e4tigung dann zustande, wenn der Besteller innerhalb einer Woche nach Zugang die Annahme erkl\u00e4rt.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong> 2 Leistungsinhalt<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>F\u00fcr den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der Best\u00e4tigung des Auftrages ma\u00dfgebend. \u00a7 1 Abs. 2 und \u00a7 3 bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Die Leistung umfasst in dem durch die Best\u00e4tigung des Auftrages vorgegebenen Rahmen die Bereitstellung eines Fahrzeugs der vereinbarten Art mit Fahrer und die Durchf\u00fchrung der Bef\u00f6rderung; die Anwendung der Bestimmungen \u00fcber den Werkvertrag wird ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Die Leistung umfasst nicht:\n<ol>\n<li>die Erf\u00fcllung des Zweckes des Ablaufes der Fahrt,<\/li>\n<li>die Beaufsichtigung der Fahrg\u00e4ste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbed\u00fcrftigen Personen,<\/li>\n<li>die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrg\u00e4ste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zur\u00fcckl\u00e4sst,<\/li>\n<li>die Beaufsichtigung des Gep\u00e4cks beim Be- und Entladen,<\/li>\n<li>die Information \u00fcber die f\u00fcr alle Fahrg\u00e4ste einschl\u00e4gigen Regelungen, soweit sie insbesondere in Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll und Gesundheitsvorschriften enthalten sind und die Einhaltung der sich aus den Regelungen ergebenden Verpflichtungen. Dies gilt nicht, wenn etwas anderes vereinbart wurde.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong> 3 Leistungs\u00e4nderungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Leistungs\u00e4nderungen durch das Busunternehmen, die nach Zustandekommen des Vertrages notwendig werden, sind zugelassen, wenn die Umst\u00e4nde, die zur Leistungs\u00e4nderung f\u00fchren, vom Busunternehmen nicht wider Treu und Glauben herbeigef\u00fchrt worden sind und soweit die \u00c4nderungen nicht erheblich und f\u00fcr den Besteller zumutbar sind. Das Busunternehmen hat dem Besteller \u00c4nderungen unverz\u00fcglich nach Kenntnis von dem \u00c4nderungsgrund zu erkl\u00e4ren.<\/li>\n<li>Leistungs\u00e4nderungen durch den Besteller sind mit Zustimmung des Busunternehmens m\u00f6glich. Sie bed\u00fcrfen der Schriftform oder der elektronischen Form, es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong> 4 Preis und Zahlungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Mietpreis.<\/li>\n<li>Alle Nebenkosten (z. B. Stra\u00dfen- und Parkgeb\u00fchren, \u00dcbernachtungskosten f\u00fcr den\/die Fahrer) sind im Mietpreis nicht enthalten, es sei denn, es wurde etwas Abweichendes vereinbart.<\/li>\n<li>Mehrkosten aufgrund vom Besteller gew\u00fcnschter Leistungs\u00e4nderungen werden zus\u00e4tzlich berechnet.<\/li>\n<li>Die Geltendmachung von Kosten, die aus Besch\u00e4digungen oder Verunreinigungen entstehen, bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug f\u00e4llig.<\/li>\n<li>Das Busunternehmen ist berechtigt, von Privatkunden sowie Kunden mit Sitz im Ausland den Mietpreis in voller H\u00f6he als Vorauszahlung zu verlangen.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong> 5 R\u00fccktritt und K\u00fcndigung durch den Besteller<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li><strong>R\u00fccktritt<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Besteller kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zur\u00fccktreten. Nimmt er diese M\u00f6glichkeit wahr, hat das Busunternehmen dann,wenn der R\u00fccktritt nicht auf einem Umstand beruht, den es zu vertreten hat, anstelle des Anspruchs auf den vereinbarten Mietpreis einen Anspruch auf angemessene Entsch\u00e4digung. Deren H\u00f6he bestimmt sich nach dem vereinbarten Mietpreis unter Abzug des Wertes, der vom Busunternehmen ersparten Aufwendungen und etwaiger durch andere Verwendungen des Fahrzeugs erzielten Erl\u00f6se.<br>Das Busunternehmen kann Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche wie folgt pauschalieren: Bei einem R\u00fccktritt<\/p>\n<ol>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ol>\n<li>bis 30 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt kostenfrei<\/li>\n<li>ab 29 bis 20 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 10%<\/li>\n<li>ab 19 Tage bis 10 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 25%<\/li>\n<li>ab 9 Tage bis 24 Stunden vor dem geplanten Fahrtantritt 50%<\/li>\n<li>ab 23 Stunden vor dem geplanten Fahrtantritt 90%<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>wenn und soweit der Besteller nicht nachweist, dass ein Schaden des Busunternehmens \u00fcberhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. <br>Der Entsch\u00e4digungsanspruch entf\u00e4llt, wenn der R\u00fccktritt auf Leistungs\u00e4nderungen des Busunternehmens zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, die f\u00fcr den Besteller erheblich und unzumutbar sind. Weitergehende Rechte des Bestellers bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<ol>\n<li><strong>K\u00fcndigung<br><br><\/strong>\n<ol>\n<li>Werden \u00c4nderungen der vereinbarten Leistungen nach Fahrtantritt notwendig, die f\u00fcr den Besteller erheblich und unzumutbar sind, ist er &#8211; unbeschadet weiterer Anspr\u00fcche &#8211; berechtigt, den Vertrag zu k\u00fcndigen. In diesen F\u00e4llen ist das Busunternehmen verpflichtet, auf Wunsch des Bestellers hin,&nbsp;ihn und seine Fahrg\u00e4ste zur\u00fcckzubef\u00f6rdern, wobei ein Anspruch auf die R\u00fcckbef\u00f6rderung nur f\u00fcr das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei einer K\u00fcndigung wegen h\u00f6herer Gewalt im Hinblick auf die R\u00fcckbef\u00f6rderung Mehrkosten, so werden diese vom Besteller getragen.<\/li>\n<li>Weitergehende Anspr\u00fcche des Bestellers sind dann ausgeschlossen, wenn die notwendig werdenden Leistungs\u00e4nderungen auf einem Umstand beruhen, den das Busunternehmen nicht zu vertreten hat.<\/li>\n<li>K\u00fcndigt der Besteller den Vertrag, steht dem Busunternehmer eine angemessene Verg\u00fctung f\u00fcr die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere f\u00fcr den Besteller trotz der K\u00fcndigung noch von Interesse sind.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong> 6 R\u00fccktritt und K\u00fcndigung durch das Busunternehmen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li><strong>R\u00fccktritt<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Das Busunternehmen kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde, die es nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unm\u00f6glich machen. In diesem Fall kann der Besteller nur die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fahrzeugbestellung entstandenen notwendigen Aufwendungen ersetzt verlangen.<br><br><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li><strong>K\u00fcndigung<br><br><\/strong>\n<ol>\n<li>Das Busunternehmen kann nach Fahrtantritt k\u00fcndigen, wenn die Erbringung der Leistung entweder durch h\u00f6here Gewalt, oder durch eine Erschwerung, Gef\u00e4hrdung oder Beeintr\u00e4chtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umst\u00e4nde wie z.B. Krieg oder kriegs\u00e4hnliche Vorg\u00e4nge, Feindseligkeiten, Aufstand oder B\u00fcrgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Stra\u00dfenblockaden, Quarant\u00e4nema\u00dfnahmen sowie von ihm nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen, oder durch den Besteller erheblich erschwert, gef\u00e4hrdet oder beeintr\u00e4chtigt wird. Im Falle einer K\u00fcndigung aufgrund h\u00f6herer Gewalt oder aufgrund einer Erschwerung, Gef\u00e4hrdung oder Beeintr\u00e4chtigung erheblicher Art ist das Busunternehmen auf Wunsch des Bestellers hin verpflichtet, ihn und seine Fahrg\u00e4ste zur\u00fcckzubef\u00f6rdern, wobei ein Anspruch auf die R\u00fcckbef\u00f6rderung nur f\u00fcr das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei K\u00fcndigung wegen h\u00f6herer Gewalt Mehrkosten f\u00fcr die R\u00fcckbef\u00f6rderung, so werden diese vom Besteller getragen.<\/li>\n<li>K\u00fcndigt das Busunternehmen den Vertrag, steht ihm eine angemessene Verg\u00fctung f\u00fcr die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere f\u00fcr den Besteller trotz der K\u00fcndigung noch von Interesse sind.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong> 7 Haftung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Das Busunternehmen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung der Bef\u00f6rderung.<\/li>\n<li>Das Busunternehmen haftet nicht f\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen durch h\u00f6here Gewalt sowie eine Erschwerung, Gef\u00e4hrdung oder Beeintr\u00e4chtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umst\u00e4nde wie z.B. Krieg oder kriegs\u00e4hnliche Vorg\u00e4nge, Feindseligkeiten, Aufstand oder B\u00fcrgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen.<\/li>\n<li>Die Regelungen \u00fcber die R\u00fcckbef\u00f6rderung bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong> 8 Beschr\u00e4nkung der Haftung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die Haftung des Busunternehmens bei vertraglichen Schadensersatzanspr\u00fcchen wegen Sachsch\u00e4den ist auf den dreifachen Mietpreis (vgl. oben \u00a7 4) beschr\u00e4nkt, die Haftung je betroffenem Fahrgast ist begrenzt auf den auf diese Person bezogenen Anteil am dreifachen Mietpreis. Werden Schadensersatzanspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht, wird je betroffenem Fahrgast bei Sachsch\u00e4den bis 4.000 \u20ac gehaftet. \u00dcbersteigt der auf den einzelnen Fahrgasts bezogene Anteil am dreifachen Mietpreis diese Betr\u00e4ge, ist die Haftung auf den auf diese Person bezogenen Anteil am dreifachen Mietpreis begrenzt. &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;<\/li>\n<li>\u00a7 23 PBefG bleibt unber\u00fchrt. Die Haftung f\u00fcr Sachsch\u00e4den ist damit ausgeschlossen, soweit der Schaden je bef\u00f6rderte Person 1.000,00 \u20ac \u00fcbersteigt.<\/li>\n<li>Die in den Abs\u00e4tzen 1 und 2 genannten Begrenzungen haben keine G\u00fcltigkeit, wenn der zu beurteilende Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/li>\n<li>Das Busunternehmen haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, soweit diese ausschlie\u00dflich auf einem schuldhaften Handeln des Bestellers oder eines seiner Fahrg\u00e4ste beruht.<\/li>\n<li>Der Besteller stellt das Busunternehmen und alle von ihm in die Vertragsabwicklung eingeschalteten Personen von allen Anspr\u00fcchen frei, die auf einem der in \u00a7 2 Abs. 3 lit. a. &#8211; e. umschriebenen Sachverhalte beruhen.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong> 9 Gep\u00e4ck und sonstige Sachen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Gep\u00e4ck im normalen Umfang und &#8211; nach Absprache &#8211; sonstige Sachen werden mit bef\u00f6rdert.<\/li>\n<li>F\u00fcr Sch\u00e4den, die durch vom Besteller oder seinen Fahrg\u00e4ste mitgef\u00fchrten Sachen verursacht werden, haftet der Besteller, wenn sie auf Umst\u00e4nden beruhen, die von ihm oder seinen Fahrg\u00e4sten zu vertreten sind.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 10 Verhalten des Bestellers und der Fahrg\u00e4ste<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Dem Besteller obliegt die Verantwortung f\u00fcr das Verhalten seiner Fahrg\u00e4ste w\u00e4hrend der Bef\u00f6rderung. Den Anweisungen des Bordpersonals ist Folge zu leisten.<\/li>\n<li>Fahrg\u00e4ste, die trotz Ermahnung begr\u00fcndeten Anweisungen des Bordpersonals nicht nachkommen, k\u00f6nnen von der Bef\u00f6rderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine Gefahr f\u00fcr die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder f\u00fcr die Mitfahrg\u00e4ste entsteht oder aus anderen Gr\u00fcnden die Weiterbef\u00f6rderung f\u00fcr das Busunternehmen unzumutbar ist. R\u00fcckgriffanspr\u00fcche des Bestellers gegen\u00fcber dem Busunternehmen bestehen in diesen F\u00e4llen nicht.<\/li>\n<li>Beschwerden sind zun\u00e4chst an das Bordpersonal und, falls dieses mit vertretbarem Aufwand nicht abhelfen kann, an das Busunternehmen zu richten.<\/li>\n<li>Der Besteller ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsst\u00f6rungen im Rahmen des ihm Zumutbaren mitzuwirken, um eventuelle Sch\u00e4den zu vermeiden oder so gering wie m\u00f6glich zu halten.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong> 11 Gerichtsstand und Erf\u00fcllungsort<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li><strong>Erf\u00fcllungsort<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Erf\u00fcllungsort ist im Verh\u00e4ltnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen ausschlie\u00dflich der Sitz des Busunternehmens.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong>Gerichtsstand<br><br><\/strong>\n<ol>\n<li>Ist der Besteller ein Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist Gerichtsstand der Sitz des Busunternehmens.<\/li>\n<li>Hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Zustandekommen des Vertrages seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort in das Ausland oder ist sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Busunternehmens.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>F\u00fcr die Abwicklung des Vertragsverh\u00e4ltnisses ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland ma\u00dfgeblich.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong> 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Mietomnibusverkehr hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere AGB &#8211; pdf Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Mietomnibusverkehr (AGB-Mietomnibus) 1 Angebot und Vertragsabschluss Angebote des Busunternehmens sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, freibleibend. 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